Wir beglaubigen in die Sprachen Deutsch und Portugiesisch.
Unsere Beglaubigungen werden in den jeweiligen
Ländern sowohl bei staatlichen Ämtern als auch vor Gericht, in Schulen, Universitäten und Krankenhäuser anerkannt.
Die Beglaubigung ins Portugiesische wird bei einem portugiesischen Notar vorgenommen. Hierfür werden
die Originaldokumente oder eine beglaubigte Kopie
der Originaldokumente an die Übersetzung geheftet.