Wir bieten beglaubigte Übersetzungen für Deutschland und Portugal an. Auf Anfrage sind auch beglaubigte Übersetzungen für andere Länder möglich. Dazu gehören unter anderem Urkunden, Zeugnisse, Verträge und Bescheinigungen, die bei Behörden, Gerichten oder Universitäten eingereicht werden müssen.
Unsere beglaubigten Übersetzungen werden sorgfältig und vollständig erstellt und entsprechen den formalen Anforderungen für die Anerkennung durch deutsche Behörden.
Beglaubigte Übersetzungen für Deutschland:
In Deutschland dürfen beglaubigte Übersetzungen ausschließlich von gerichtlich beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzern angefertigt werden.
Eine beglaubigte Übersetzung aus dem Portugiesischen ins Deutsche wird zusammen mit einer Kopie des Originaldokuments geliefert, die fest mit der Übersetzung verbunden ist. Das Originaldokument wird hierfür nicht benötigt.
In Portugal gibt es den Status des gerichtlich beeidigten Übersetzers wie in Deutschland nicht. Stattdessen erfolgt die Beglaubigung einer Übersetzung über einen Notar.
Für diesen Vorgang ist das Originaldokument oder eine beglaubigte Kopie erforderlich. Das Dokument wird zusammen mit der Übersetzung und der notariellen Bestätigung fest verbunden.
Wenn es sich um ein wichtiges Originaldokument handelt, empfehlen wir, eine beglaubigte Kopie erstellen zu lassen und diese für die Übersetzung zu verwenden.
Auf Wunsch kann das Original auch eingesendet werden. In diesem Fall fertigen wir eine beglaubigte Kopie an und senden das Original zusammen mit der Übersetzung zurück.
Beglaubigte Übersetzungen für Brasilien bieten wir nicht an.
Damit ein ausländisches Dokument in Brasilien rechtsgültig ist, muss es von einem vereidigten öffentlichen Übersetzer (tradutor público juramentado) in Brasilien übersetzt werden. Eine Übersicht vereidigter Übersetzer, beispielsweise im Raum São Paulo, ist über die zuständigen Stellen in Brasilien verfügbar.
· ÖFFENTLICH BESTELLT UND BEEIDIGTE URKUNDENÜBERSETZERIN. WIR FERTIGEN BUNDESWEIT ANERKANNTE UND AMTLICH BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN AN.
